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Copyright

Please respect that all photographs, graphics and contents on this site are internationally copyrighted property of Rick Burger, and are protected by German and International copyright laws. They may not be used in any other form than being viewed on this site. Photographs or rights of usage may be purchased only by contacting us. The General Terms and Conditions as enforced by Rick Burger apply. No text, graphic or image may be used whole or in part, individually, or as part of a derivative work without written permission of the photographer.


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AGB (general contract details and regularities)

The General Terms and Conditions of the photographer shown hereafter are in German language. For an English version please contact the office of the photographer.


1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

a) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Herrn Rick Burger, Urbanstrasse 104, 10967 Berlin, (nachfolgend "Fotograf") und seinem Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich (auch E-Mail) zu.

b) Diese AGB sind die Regelungsgrundlage zu einem Vertrag über die Erstellung von Fotografien und die Einräumung von Nutzungsrechten an diesen Fotografien, die der Fotograf für den Auftraggeber anfertigt. Der Auftraggeber soll in die Lage versetzt werden, die Fotos auf der Grundlage der Nutzungsrechtseinräumung nach diesem Vertrag umfassend für den vereinbarten Zweck nutzen zu können.

c) Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern als Auftraggeber im Sinne von § 14 BGB.


2. Rechte und Pflichten des Fotografen

a) Der Fotograf erklärt, dass ihm die zum Abschluss des Lizenzvertrages notwendigen Urheberrechte in vollem Umfang zustehen. Er ist Alleinurheber und hat Dritten keine diesem Vertrag entgegenstehenden Rechte eingeräumt.

b) Der Fotograf wird den Auftraggeber bei etwaigen Streitigkeiten mit Dritten in Bezug auf die Fotografien unterstützen.

c) Der Fotograf kann die Fotos für eigene Zwecke und als Referenzbilder für seine Kundenakquisition nutzen (auch online).


3. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat von Personen, die auf den Bildern persönlich zu erkennen sind, schriftliche Einverständniserklärungen einzuholen und diese auf Verlangen vorzuzeigen. Die Einholung der erforderlichen Einwilligung stellt keine Pflicht des Fotografen dar.


4. Rechteeinräumung

a) Der Fotograf legt viel Wert auf einen angemessenen Interessensausgleich zwischen dem Urheber und den Nutzern der Werke. Für die Übertragung der Nutzungsrechte gehen die Parteien daher davon aus, dass der Auftraggeber eine Verwertung der Fotografien ausschließlich für den vereinbarten Nutzungszweck beabsichtigt. Eine pauschale buy-out-Vereinbarung ist damit von den Parteien nicht gewünscht.

b) Der Nutzungszweck und damit auch die konkret zu übertragenen Nutzungsrechte in örtlicher und zeitlicher Hinsicht sowie der Umfang (exklusives oder einfaches Nutzungsrecht) ergeben sich daher aus dem Angebot des Fotografen.

c) Die Nutzungsrechte werden dem Auftraggeber nach dem vollständigen Ausgleich der vereinbarten Vergütung eingeräumt.


5. Vergütung

a) Die Vergütung versteht sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG greift.

b) Die Vergütung wird grundsätzlich nach Abnahme und Übereignung der Bildträger an den Auftraggeber fällig und ist sofort an den Fotografen zu bezahlen. Die Parteien können bei umfangreicheren Aufträgen eine hiervon abweichende Zahlungsregelung treffen, die auch einen Kostenvorschuss vorsieht.


6. Schlussbestimmungen

a) Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, wobei auch E-Mail ausreichend ist. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

b) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages teilweise oder gänzlich unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des übrigen Vertrages hiervon unberührt. Solche Bestimmungen sind durch die verbleibenden Regelungen, soweit möglich durch ergänzende Vertragsauslegung oder im Übrigen durch die Parteien einvernehmlich durch solche Regelungen zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage und des gemeinsamen Regelungsbedürfnisses bei rechtwirksamer Gestaltung am ehesten den Vertragszweck zu erreichen geeignet sind.

c) Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.d) Erfüllungsort ist der Sitz des Fotografen. Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Gerichtsbezirk des Landgerichts Berlin vereinbart, soweit nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist.


7. Bearbeitungsrecht/Namensnennung

a) Der Auftraggeber kann nur nach Vereinbarung mit dem Fotografen das Recht erhalten, die vertragsgegenständlichen Aufnahmen zu bearbeiten und dem jeweils vorgesehenen Nutzungszweck anzupassen (wie beispielsweise Retusche-, Farb- und Auflösungsanpassungen). Er erhält nur nach Vereinbarung mit dem Fotografen auch das Recht, die Aufnahmen digital zu verändern und Ausschnitte zu bilden. Er beachtet dabei das Urheberpersönlichkeitsrecht des Fotografen gem. § 14 UrhG.

b) Der Fotograf verzichtet auf sein Recht zur Namensnennung nur, soweit die Fotografien von dem Auftraggeber nur im unternehmensinternen Bereich genutzt werden. Soweit die Fotografien für Veröffentlichungen genutzt werden, wird der Auftraggeber den Fotografen namentlich und grundsätzlich auch mit vollem Namen benennen.


Stand Juni 2012

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